Feuerwehrplan
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen sind in der DIN 14095 geregelt. In einem Brandfall stellen sie für die Einsatzkräfte der Feuerwehr eine Führungsmittel dar und dienen zur schnellen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Sie helfen dem Einsatzteam auf dem schnellsten Wege einen Überblick über Risiken und Besonderheiten des Objektes zu erhalten.
Feuerwehrpläne enthalten wichtige Informationen zu einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Sie geben Auskunft über Angriffswege, Brandschutzanlagen und Löscheinrichtungen, sowie Hinweise auf besondere Gefahren. All das ermöglicht der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt die richtige Taktik für die Brandbekämpfung auszuwählen, was unter Umständen dazu beiträgt, Menschen zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden.
Feuerwehrpläne erfordern die Absprache bzw. Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle und müssen auf aktuellem Stand gehalten werden.
Sie sind mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen
Für die Richtigkeit und Aktualität der Feuerwehrpläne ist der Betreiber verantwortlich!
Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Sie sind durch den Eigentümer, Bauherren oder Genehmigungsinhaber des Objektes bereitzustellen. Bei Neubauobjekten liegt die Aufgabe der Erstellung auch oft in den Händen des Bauleiters / der Bauleitung.
Sie brauchen Unterstützung bei der Erstellung / Überarbeitung von Feuerwehrplänen für Ihr Gebäude? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte schreiben Sie uns info@cad-brandschutz.de oder rufen Sie uns an: 02103 71 55 112